Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Das DRK OV Hattingen e.V. feiert in diesem Jahr sein 125jähriges Jubiläum. Neben einer Anzahl von Jubiläumsveranstaltungen hält Herr Rechtsanwalt & Notar Peter Großmann in den Räumen des DRK, Talstr. 22, 45525 Hattingen, am 08.06.2016, 17:00 Uhr einen Vortrag über das aktuelle Thema „Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.

Anhand von Beispielen, Mustertexten, werden die einzelnen Möglichkeiten, Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung erläutert. Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung ist in unserer Gesellschaft auf Grund der Altersstruktur und den gesetzlichen Vorgaben in den letzten Jahren immer wichtiger geworden. Kann ein Volljähriger auf Grund seiner Krankheit oder eines Unfalles seine Angelegenheit ganz oder teilweise nicht selber besorgen, bestellt das Vormundschaftsgericht von Amts wegen für ihn einen Betreuer. Die Bestellung eines  Betreuers und die Festlegung seines Aufgabenkreises dürfen nur erfolgen, soweit eine Betreuung erforderlich ist. Eine Betreuung ist dann nicht erforderlich, wenn die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten besorgt werden können.

Vorsorgevollmachten gehen daher grundsätzlich einer Betreuung vor und dienen insoweit der Vermeidung der Bestellung eines Betreuers.

Herr Notar Peter Großmann wird im Herbst 2016 einen weiteren Vortrag über Erbrecht halten.

Interessierte sind herzlich eingeladen!

Wir bitten um telefonische Anmeldung unter 0 23 24-20 22 20.

Der Eintritt ist frei!