18. Dezember 2019

Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen: Kreis und DRK bleiben Partner

(pen) Kurzfristige Anmeldemöglichkeiten, gute Erreichbarkeit sowie bündelbare Einzelfahrten – dies sind drei wesentliche Merkmale, die der Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen im Ennepe-Ruhr-Kreis aufweist. Zahlen zeigen: Das Angebot kommt gut an: In den letzten drei Jahren stieg die Zahl der Fahrten von 2.464 auf 2.746, die Zahl der gefahrenen Kilometer von 47.073 auf 56.248.

Unterwegs ist im Auftrag der Kreisverwaltung das Deutsche Roten Kreuz, Ortsverband Hattingen. Nach der notwendigen europaweiten Ausschreibung ist klar: Dies wird bis Ende 2021 so blieben. Den entsprechenden Vertrag, der eine Verlängerungsoption enthält, unterzeichneten jetzt Landrat Olaf Schade und DRK Geschäftsführer Andreas Hahn im Schwelmer Kreishaus.

„Wir wissen aus zahlreichen Rückmeldungen, wie zufrieden die Kunden sind. Regelmäßig werden beispielsweise Freundlichkeit und Pünktlichkeit gelobt. Ebenso positiv: Ausnahmslos alle Fahrwünsche, auch die an Sonn- und Feiertagen, konnten in der jüngsten Vergangenheit erfüllt werden. Und das ist gut so, denn mit jeder Fahrt sind für die Betroffenen Selbstständigkeit sowie Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben verbunden“, machten die Unterzeichner deutlich.

Ein Ass im Ärmel des DRK ist die Kooperation mit den Firmen Stiefermann (Gevelsberg) und Ortwein (Wetter). Sie sorgt dafür, dass die Fahrzeuge von insgesamt drei Standorten aus starten und damit die Grundlagen für kürzere Anfahrtszeiten, schnellere Transporten und geringere Kosten durch weniger Leerfahrten gelegt werden.

Alle Fahrten werden vom DRK Hattingen koordiniert. Fahrdienstleiterin bleibt Dagmar Zindel. Sie nimmt die Fahrwünsche montags bis freitags zwischen 8 und 16 Uhr unter der Telefonnummer 02324/201111 entgegen. Buchbar sind grundsätzlich für jeden Wochentag Zeiten zwischen 7 und 23 Uhr, in Einzelfällen auch Ausnahmen.

Voraussetzung, um sich eine Fahrt vermitteln lassen zu können, sind Berechtigungsscheine. Anspruch darauf haben alle Bürger, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind und über einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen für eine „außergewöhnliche Gehbehinderung“ („aG“) oder für die „Notwendigkeit einer ständigen Begleitung“ („B“) verfügen Sie erhalten ein monatliches Kontingent von 16 Fahrten über eine Strecke von jeweils bis zu zehn Kilometern. Für längere Strecken können beliebig viele Fahrten zusammengefasst werden. Der Eigenanteil für zehn Kilometer beträgt 1,50 Euro.

„Der Fahrdienst kann für alle Fahrten des täglichen Lebens genutzt werden, die nicht von einem anderen Sozialleistungs- oder Kostenträger wie Krankenkasse oder Pflegekasse übernommen werden. Ab Januar ist es in Einzelfällen zudem möglich, sich vom Eigenanteil befreien zu lassen. Die Teilnehmenden werden diesbezüglich noch angeschrieben“, erläutert Astrid Hinterthür, Fachbereichsleiterin Soziales und Gesundheit der Kreisverwaltung, Details und Neuerungen.

Für das Ausstellen der Berechtigungsscheine ist der Fachbereich Soziales und Gesundheit der Kreisverwaltung zuständig. Ansprechpartnerin für Einzelheiten rund um den Antrag sowie für Beschwerden von Nutzern ist Tanja Volkenborn-Brink, Tel.: 02336/93 2258, Email: T.Volkenborn@en-kreis.de. Ab dem neuen Jahr ist sie wieder von montags bis freitags an Vormittagen zu erreichen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Olaf Schade und Andreas Hahn unterzeichneten die Vereinbarung im Beisein von Astrid Hinterthür und Maik Bozowicki (Kreisverwaltung)./Foto: UvK/Ennepe-Ruhr-Kreis
Vereinbarung_Fahrdienst